Lizenz (EULA)
Das Wichtigste in Kürze
Diese Seite gibt zuerst einen verständlichen Überblick und darunter den vollständigen, verbindlichen Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) wieder. Maßgeblich ist im Zweifel der vollständige Vertragstext.
Überblick
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Preis | 79 € / Jahr zzgl. USt. (Jahreslizenz) |
| Testphase | 14 Tage kostenlos, voller Funktionsumfang |
| Umfang | 1 produktive JTL-Shop-5-Installation je Lizenz (Test/Staging derselben Instanz inklusive) |
| Während der Laufzeit | alle Updates und Support |
| Nach Ablauf | zuletzt installierte Version läuft weiter; keine Updates/kein Support |
| Verlängerung | kein automatisches Abo — nur durch erneuten Erwerb |
| Zielgruppe | ausschließlich Unternehmer i. S. v. § 14 BGB |
Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA)
Structured Data (JSON-LD) Plugin für JTL-Shop 5
Lizenzgeber: brake.digital · Robin Mansholt, Kirchenstr. 90, 26919 Brake (Unterweser), Deutschland Kontakt: info@brake.digital · https://brake.digital Stand: 2026-06-22
Hinweis für Käufer
Dieser Vertrag regelt die Nutzung einer kommerziellen Bezahlsoftware. Bitte lies ihn vollständig, bevor du das Plugin installierst oder aktivierst. Mit der Installation bestätigst du dein Einverständnis.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
- Dieser Endnutzer-Lizenzvertrag (nachfolgend „Vertrag”) wird zwischen brake.digital · Robin Mansholt (nachfolgend „Lizenzgeber”) und dem Erwerber einer Lizenz (nachfolgend „Lizenznehmer”) geschlossen.
- Dieser Vertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Die Überlassung an Verbraucher (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Wer das Plugin im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erwirbt, bestätigt mit der Installation diesen Unternehmerstatus.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Lizenzgeber ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist das Plugin „Structured Data (JSON-LD)” (nachfolgend „Software”) in der jeweils aktuellen Version. Die Software erzeugt strukturierte Daten (schema.org JSON-LD) für JTL-Shop 5 und gibt diese im Storefront aus. Nicht Vertragsgegenstand ist der JTL-Shop selbst oder damit verbundene Drittleistungen.
§ 3 Lizenzgewährung
- Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer gegen Zahlung der vereinbarten Jahreslizenzgebühr ein einfaches (nicht-exklusives), nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software während der Laufzeit des Abonnements zu installieren und zu betreiben.
- Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf eine (1) produktive JTL-Shop-5-Installation je erworbener Lizenz. Test- und Staging-Instanzen derselben Produktivinstallation gelten nicht als separate Installationen, sofern sie nicht öffentlich zugänglich sind.
- Das Nutzungsrecht berechtigt nicht zu:
- Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlicher Zugänglichmachung der Software über den erlaubten Einsatzzweck hinaus;
- Weitergabe, Verkauf, Vermietung oder Übertragung der Lizenz an Dritte;
- Dekompilierung, Disassemblierung oder anderem Reverse Engineering, soweit nicht durch zwingendes Recht (§ 69e UrhG) gestattet;
- Entfernung oder Veränderung von Urheberrechtsvermerken oder sonstigen Schutzhinweisen.
§ 4 Kostenlose Testphase
- Der Lizenzgeber bietet die Software über den JTL Extension Store als zeitlich begrenzte, kostenlose Testversion mit einer Laufzeit von vierzehn (14) Tagen an. Die Testphase steht je JTL-Shop-Installation einmalig zur Verfügung.
- Während der Testphase steht der volle Funktionsumfang der Software zur Verfügung. Eine Zahlungspflicht entsteht nicht.
- Die Testlizenz endet automatisch mit Ablauf der vierzehn Tage; eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich. Erwirbt der Lizenznehmer vor oder bei Ablauf eine kostenpflichtige Jahreslizenz, geht die Nutzung nahtlos in die Lizenzlaufzeit nach § 5 über; bereits vorgenommene Konfigurationen bleiben erhalten.
- Wird nach Ablauf der Testphase keine kostenpflichtige Lizenz erworben, endet das Nutzungsrecht vollständig. Das Recht zum Weiterbetrieb der zuletzt installierten Version nach § 5 Abs. 3 gilt für die kostenlose Testphase ausdrücklich nicht; der Lizenznehmer hat die Software in diesem Fall von allen Installationen zu entfernen.
- Da die Testversion unentgeltlich überlassen wird, haftet der Lizenzgeber während der Testphase — unbeschadet § 8 — nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Gewährleistungsansprüche bestehen für die unentgeltliche Testphase nicht.
§ 5 Abonnement, Laufzeit und Verlängerung
- Die Lizenz wird auf Jahresbasis erworben. Die Laufzeit beginnt mit dem Kaufdatum und endet nach zwölf (12) Monaten, sofern sie nicht verlängert wird.
- Während einer aktiven Lizenzlaufzeit hat der Lizenznehmer Anspruch auf:
- alle im Lizenzzeitraum veröffentlichten Software-Updates und Bugfixes;
- technischen Support über den vom Lizenzgeber bereitgestellten Kanal.
- Nach Ablauf der Lizenzlaufzeit darf die zuletzt installierte Version der Software weiterhin betrieben werden, jedoch:
- besteht kein Anspruch auf neue Versionen oder Sicherheitsupdates;
- besteht kein Anspruch auf Support;
- bleibt die Pflicht zur Einhaltung der übrigen Vertragsbedingungen bestehen.
- Die Verlängerung erfolgt durch erneuten Erwerb einer Jahreslizenz vor oder nach Ablauf der bisherigen Laufzeit. Es entsteht kein automatisches Dauerschuldverhältnis; eine Kündigung ist daher nicht erforderlich.
§ 6 Geistiges Eigentum
Alle Rechte, Titel und Ansprüche an der Software — einschließlich aller Urheberrechte, Patente, Marken und sonstiger Schutzrechte — verbleiben ausschließlich beim Lizenzgeber. Dieser Vertrag überträgt kein Eigentum an der Software, sondern gewährt lediglich das in § 3 beschriebene Nutzungsrecht.
§ 7 Gewährleistung
- Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Software zum Zeitpunkt der Überlassung die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen im Wesentlichen erfüllt.
- Weitergehende Beschaffenheitsgarantien — insbesondere hinsichtlich der ununterbrochenen oder fehlerfreien Funktion, der Kompatibilität mit zukünftigen JTL-Shop-Versionen oder der Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck — werden nicht übernommen, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
- Eine Mängelanzeige hat unverzüglich nach Entdeckung in Textform gegenüber dem Lizenzgeber zu erfolgen. Die gesetzliche Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche zwischen Unternehmern beträgt ein Jahr ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
§ 8 Haftung
- Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lizenzgebers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden, für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung des Lizenzgebers — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt der Lizenzgeber keine Haftung für:
- Datenverluste, soweit der Lizenznehmer nicht für eine regelmäßige, den Risiken angemessene Datensicherung gesorgt hat;
- mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers.
§ 9 Datenschutz
- Die Software verarbeitet keine personenbezogenen Daten von Shopkunden selbst. Sie liest lediglich bereits vom JTL-Shop bereitgestellte Produktdaten und gibt diese als JSON-LD im HTML-Quelltext des Storefronts aus.
- Sofern der Lizenznehmer den Debug-Modus aktiviert (
msd_debug_log = Y), werden technische Metadaten (Cache-Keys, Byte-Längen) in das JTL-Shop-Log geschrieben. Bei zusätzlicher Aktivierung vonmsd_debug_payload = Ykönnen Produktdaten (Preise, Bewertungstexte) im Log erscheinen. Der Lizenznehmer ist selbst für die datenschutzkonforme Handhabung von Shop-Logs verantwortlich.
§ 10 Vertragsdauer und Kündigung
- Dieser Vertrag endet automatisch, wenn der Lizenznehmer gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstößt und den Verstoß nach schriftlicher Abmahnung durch den Lizenzgeber nicht innerhalb von 14 Tagen abstellt.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Bei Vertragsende — gleich aus welchem Grund — ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Software von allen Installationen zu entfernen und alle Kopien zu vernichten.
§ 11 Änderungen dieser Lizenz
Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, diese Lizenzbedingungen für zukünftige Versionen der Software zu ändern. Die zum Zeitpunkt des Erwerbs geltende Version der Lizenzbedingungen bleibt für den jeweiligen Lizenzzeitraum maßgeblich.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Oldenburg (Oldenburg), sofern der Lizenznehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
Rechtlicher Hinweis
Diese EULA wurde nach bestem Wissen und Gewissen entworfen, ersetzt jedoch keine individuelle Rechtsberatung. Für den produktiven Einsatz empfehlen wir die Prüfung durch eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei.
Letzte Aktualisierung: 2026-06-22